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   BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 80.08   

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BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 80.08 (https://dejure.org/2009,75623)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2009 - 1 WB 80.08 (https://dejure.org/2009,75623)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 1 WB 80.08 (https://dejure.org/2009,75623)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 45.04

    Festlegung des Geschäftsraumes eines Zustellungsadressaten; Wirksamkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 80.08
    Die vom Antragsteller vorsorglich beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sieht die Wehrbeschwerdeordnung nicht vor (vgl. Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 45.04 - Buchholz 311 § 12 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2005, 253 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07

    Beschwerdefrist; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk;

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 80.08
    Bei Konkurrentenstreitigkeiten, wie hier, bedeutet dies, dass der Soldat von der endgültig getroffenen Verwendungsentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (vgl. Beschluss vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - m.w.N. ).
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 18.06

    Beschwerde; Beschwerdefrist; Beschwerdeanlass.

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 80.08
    Kenntnis von dem Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (vgl. Beschluss vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127).
  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 69.08
    Auszug aus BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 80.08
    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 1076/08 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis C, sowie die Akten der weiteren Verfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 69.08 und BVerwG 1 WB 74.08 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 11.05.2011 - 1 WNB 3.11

    Ein Soldat hat grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf sachliche Überprüfung

    Die bei verspäteter Einlegung einer Beschwerde bestehende Untersuchungspflicht nach § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO erfolgt allerdings nur in Wahrnehmung der Dienstaufsicht; sie dient nicht der Wahrung von Rechten des Beschwerdeführers im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO - also auch nicht der Realisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten aus § 10 Abs. 3 SG - , sondern ist allein darauf gerichtet, im öffentlichen Interesse festzustellen, ob Mängel im dienstlichen Bereich vorliegen (Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - BVerwGE 63, 189 , vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 - NVwZ 1991, 579 , vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 45.97 -, vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 80.08 - ; Urteil vom 17. November 1995 - BVerwG 8 C 38.93 - Buchholz 311 § 7 WBO Nr. 1 = NZWehrr 1996, 170).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 35.09

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung

    § 32 VwVfG und § 60 VwGO sind nicht entsprechend anwendbar, weil eine planwidrige Regelungslücke nicht vorliegt (stRspr, vgl. Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 80.08 -); im Übrigen wären auch deren Voraussetzungen nicht erfüllt.
  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 169/09 und 293/09 - und die Akten der abgeschlossenen Verfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 69.08, 1 WB 74.08, 1 WB 80.08 und 1 WB 16.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12

    Einstweiliger Rechtschutz eines Soldaten auf Verpflichtung des Dienstherrn zur

    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats jedoch nur dann, wenn eine gesetzliche Verpflichtung bestand, eine Rechtsmittelbelehrung zu erteilen, oder wenn eine solche Belehrung im Hinblick auf eine nicht vorauszusetzende Kenntnis der Frist verfassungsrechtlich geboten war (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 80.08 - und vom 13. Oktober 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 69.08
    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 784/08 und 910/08 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis C, sowie die Akten des weiteren Verfahrens des Antragstellers BVerwG 1 WB 80.08 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
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